Haftungsausschluss
Haftungsausschluss Munich Backyard 13.09.2025
(1) Veranstaltungsablauf
a. Der Veranstalter (Munich Backyard UG) kann den Veranstaltungsablauf ändern, die Veranstaltung verzögert starten, früher beenden, abbrechen, unterbrechen oder vollständig absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind oder weil behördliche Anordnungen oder Höhere Gewalt dies erfordern. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmer:innen. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass Sicherheit der Teilnehmer:innen, der Dienstleister und Mitarbeiter des Veranstalters höchste Priorität hat.
b. Teilnehmer:innen sind verpflichtet, an der angebotenen Sicherheitsunterweisung („Race Briefing“) teilzunehmen und den Sicherheitsanweisungen unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung droht Disqualifikation bzw. Ausschluss.
c. Während des Wettkampfs darf niemand starten, bevor der Wettkampfbereich (Kurs, Strecke usw.) durch ein entsprechendes Signal freigegeben wurde.
d. Bei extremen Wetterbedingungen, insbesondere Gewitter, Sturm, Starkregen oder sonstigen Gefahrenlagen, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, den Streckenverlauf zu sperren oder eine Evakuierung des Veranstaltungsgeländes anzuordnen. Im Falle einer Evakuierung haben sich alle Teilnehmer:innen unverzüglich in die vom Veranstalter bezeichneten Schutzbereiche, die Bootshalle, zu begeben und den Anweisungen der Race Direction, Crew, des Sicherheitspersonals und der Rettungskräfte Folge zu leisten.
(2) Verantwortung der Teilnehmenden für seine/ihre Person
a. Teilnehmer:innen wissen, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung mit Risiken verbunden ist (siehe Ziffer 4!). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
b. Der/die TeilnehmerIn bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er/sie ausreichend körperlich und geistig fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können.
c. Er/sie bestätigt ferner, dass ihm/ihr durch keinen Arzt oder einer vergleichbaren Einrichtung von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
d. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Der/die TeilnehmerIn ist sich darüber hinaus bewusst, dass Medikamente oder andere sinnes- oder leistungsbeeinflussende Substanzen das Beurteilungsvermögen und die sportliche Leistungsfähigkeit beeinflussen können, und trägt Verantwortung für deren Einnahme und die daraus entstehenden Auswirkungen auf seine/ihre Teilnahme.
e. Bei Bedarf kann der/die TeilnehmerIn beim Veranstalter zusätzliche Erkundigungen zu den Anforderungen an ihn/ihr einholen.
f. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, die durch andere TeilnehmerInnen oder außen stehende Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
g. Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, die eigene körperliche und geistige Verfassung während der gesamten Veranstaltung selbstverantwortlich zu beobachten und die Teilnahme zu beenden bzw. medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn eine sichere Fortsetzung des Wettkampfs nicht mehr gewährleistet ist.
(3) Verantwortung des Teilnehmers für sein Equipment
a. Der/die TeilnehmerIn ist für seine/ihre persönlichen Gegenstände und Ausrüstung allein verantwortlich und auch dafür, dass diese den Anforderungen der Veranstaltung genügen.
b. Der/die TeilnehmerIn ist für die Bewachung und Obhut der eigenen Gegenstände und Ausrüstung selbst verantwortlich. Das Basecamp und die dort abgestellten persönlichen Gegenstände werden nicht durch einen gesonderten Security- oder Bewachungsdienst überwacht. Es wird ausdrücklich empfohlen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt im Basecamp zurückzulassen.
c. Der/die TeilnehmerIn wird darauf hingewiesen, dass sich Mindestanforderungen an die Ausrüstung aus dem jeweiligen Reglement der Veranstaltung ergeben können, das bei der Anmeldung mit bekannt gegeben wird. Der/die TeilnehmerIn muss aber im Einzelfall für sich selbst prüfen, ob diese Mindestanforderungen für ihn/sie ausreichend sind.
d. Bei Bedarf kann der/die TeilnehmerIn beim Veranstalter Erkundigungen zu den Anforderungen an seine/ihre Ausrüstung einholen.
e. Mitgebrachte Pavillons, Zelte und vergleichbare Aufbauten müssen standsicher aufgebaut und ausreichend gegen Wind und Umkippen gesichert werden. Pavillons dürfen nur mit geeigneter Ballastierung aufgebaut werden. Nicht ausreichend gesicherte oder nach Einschätzung des Veranstalters unsichere Aufbauten dürfen nicht aufgebaut bzw. müssen auf Anweisung der Crew entfernt oder zusätzlich gesichert werden.
f. Kraftstoffbetriebene Generatoren sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
g. Persönliche Gegenstände und Equipment dürfen nicht auf oder unmittelbar an der Laufstrecke, in Rettungswegen, Durchgängen oder sonstigen vom Veranstalter freizuhaltenden Bereichen abgelegt werden.
h. In nicht ausreichend beleuchteten Streckenabschnitten ist bei Dunkelheit eine geeignete Stirnlampe verpflichtend zu tragen. Weitere verbindliche Mindestanforderungen an die Ausrüstung ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsreglement.
(4) Basecamp, Support Crew und Veranstaltungsgelände
a. Jeder/m TeilnehmerIn steht im Basecamp maximal eine Fläche für einen Pavillon bzw. ein Zelt von 3 × 3 Metern zur Verfügung. Die Plätze werden durch die Crew des Veranstalters zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf freie Platzwahl, zusätzliche Flächen, Partnerzelte oder Doppelbelegungen.
b. Das Basecamp bleibt während des Wettkampfs grundsätzlich autofrei. Autos, Camper, Wohnmobile, Wohnwagen oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen nicht als Basecamp genutzt und nicht im Basecamp oder Start-/Zielbereich abgestellt werden. Das Übernachten bzw. Campen in Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
c. Fahrzeuge dürfen das Veranstaltungsgelände nur innerhalb der vom Veranstalter ausdrücklich freigegebenen Zeitfenster und Bereiche für Auf- und Abbau befahren.
Support Crew
d. Supporter und Mitglieder einer Support Crew sind grundsätzlich willkommen. Sie haben sich so zu verhalten, dass TeilnehmerInnen, Veranstaltungsablauf, Laufwege, Start-/Zielbereich und Rettungswege zu keiner Zeit behindert werden. TeilnehmerInnen haben jederzeit Vorrang.
e. Support durch Begleitpersonen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen und zwischen den Runden erlaubt. Supporter dürfen die Wettkampfstrecke nicht betreten und TeilnehmerInnen während einer Runde weder begleiten noch anderweitig unterstützen. Insbesondere sind Pacer, Begleitung mit Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen sowie sonstige externe Hilfe auf der Strecke nicht zulässig.
f. Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, die eigene Support Crew vorab über die für sie geltenden Veranstaltungs- und Sicherheitsregeln zu informieren und darauf hinzuwirken, dass diese eingehalten werden. Verstöße durch Mitglieder der Support Crew können – insbesondere bei Beeinträchtigung des Wettkampfs oder Gefährdung anderer Personen – zu Maßnahmen gegenüber dem/der betreffenden TeilnehmerIn bis hin zur Disqualifikation führen.
(5) Risiken der Veranstaltung
a. Es ist dem/der TeilnehmerIn bewusst und er/sie bestätigt, dass auf der Wettkampfstrecke Unfälle nie ganz ausgeschlossen werden können und immer ein Restrisiko besteht, das mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden ist.
b. Es ist die Pflicht der Teilnehmenden, sich mit den Bedingungen und der Wettkampfstrecke vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der/die TeilnehmerIn die Strecke so, wie sie ist. Der/die TeilnehmerIn hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, soweit er/sie über gefährliche Abschnitte der vorgenannten Strecken Kenntnis erlangt.
c. Teile der Strecke sind bei Dunkelheit nicht künstlich beleuchtet. Der/die TeilnehmerIn hat die vorgeschriebene Pflichtausrüstung mitzuführen und die eigene Geschwindigkeit jederzeit den Sicht-, Wetter- und Streckenbedingungen anzupassen.
d. Wird dem/der TeilnehmerIn eine Gefahrenstelle oder eine sonstige sicherheitsrelevante Veränderung auf der Strecke bekannt, ist die Race Direction bzw. Crew hierüber unverzüglich zu informieren.
(5) Ausschluss
a. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nur bei entsprechenden gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen auch verpflichtet, einen/eine TeilnehmerIn von der Teilnahme auszuschließen, wenn der/die TeilnehmerIn nach Meinung des Veranstalters nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße und vorausschauend im Normalfall möglichst risikominimierte Teilnahme erfüllt.
b. Dies gilt auch, wenn der/die TeilnehmerIn gegen die Teilnahmebedingungen oder Sicherheitsanweisungen verstößt und eine Abmahnung nicht ausreichend erfolgversprechend ist, den Verstoß nicht zu wiederholen.
c. Aus einem Ausschluss kann der/die TeilnehmerIn keine Ansprüche herleiten, soweit der Ausschluss nicht willkürlich erfolgt ist.
d. Mit der Berechtigung des Veranstalters zum Ausschluss wird der/die TeilnehmerIn nicht von seiner/ihrer Verantwortung entbunden, und es geht damit auch keine über das gesetzliche oder vertragliche Maß hinausgehende Überwachungs- und Kontrollpflicht des Veranstalters einher.
e. Der Veranstalter ist berechtigt, eine/n TeilnehmerIn aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn nach Einschätzung der Race Direction und/oder des medizinischen Personals eine sichere Fortsetzung des Wettkampfs nicht mehr gewährleistet erscheint. Dies gilt insbesondere bei deutlichen Anzeichen von erheblicher Erschöpfung, Verletzung, Kreislaufproblemen, Orientierungslosigkeit oder Verwirrtheit.
f. Einer entsprechenden Aufforderung zum Abbruch der Teilnahme durch die Race Direction oder das medizinische Personal ist Folge zu leisten.
(7) Medizinische Behandlung/ Versicherung
a. Sollte eine medizinische Behandlung des/der TeilnehmerIn während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld inbegriffen.
b. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache aller Teilnehmenden eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Insbesondere wird dem/der TeilnehmerIn der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung empfohlen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür wird ausgeschlossen.
(8) Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit einer/eines Teilnehmerin/Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(9) Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers/ Datenschutz
a. Der/die TeilnehmerIn überträgt mit der Anmeldung das Recht an den Veranstalter (Munich Backyard UG) und erteilt dem Veranstalter sowie den Partnern und Sponsoren der Veranstaltung die Erlaubnis, den Vornamen und Nachnamen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung hergestellten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews ohne Anspruch auf Vergütung und unwiderruflich als Foto, Video, Aufnahmen, Film örtlich und zeitlich uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten und auch in der Berichterstattung sowie auch werblich zu nutzen.
b. Die personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnnen werden darüber hinaus im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch erhoben, verarbeitet und nur für diese Veranstaltung genutzt. Eine künftige und über diese Klausel hinausgehende Verwendung der Daten wird nur nach Einwilligung erfolgen.
c. Klargestellt wird, dass die Bild- und Tonrechte der Veranstaltung ausschließlich beim Veranstalter liegen.
d. Der/die TeilnehmerIn bestätigt, dass er/sie jetzt oder spätestens zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet hat, dass er/sie die rechtliche Befugnis/Einwilligung zur Erfüllung der Vereinbarung hat, dass er/sie der Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und diesen Haftungsausschluss freiwillig akzeptiert, was durch seine/ihre Anmeldung verbindlich bestätigt wird.
Die vorstehenden Klauseln sind Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Ergänzend gelten das für die jeweilige Veranstaltung veröffentlichte Race Briefing sowie die verbindlichen Sicherheitsanweisungen der Race Direction. Der/die TeilnehmerIn erkennt die ihm/ihr bei Anmeldung bekannt gegebenen Teilnahmebedingungen und das Veranstaltungsreglement mit der Anmeldung als verbindlich an.
