Haftungsausschluss
Haftungsausschluss Munich Backyard 13.09.2025
(1) Veranstaltungsablauf
a. Der Veranstalter (Munich Backyard GbR) kann den Veranstaltungsablauf ändern, die Veranstaltung verzögert starten, früher beenden, abbrechen, unterbrechen oder vollständig absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind oder weil behördliche Anordnungen oder Höhere Gewalt dies erfordern. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der TeilnehmerIn. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass Sicherheit der TeilnehmerInnen, der Dienstleister und Mitarbeiter des Veranstalters höchste Priorität hat.
b. Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, an der angebotenen Sicherheitsunterweisung („Briefing, Intro“) teilzunehmen und den Sicherheitsanweisungen unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung droht Disqualifikation bzw. Ausschluss.
c. Während des Wettkampfs darf niemand starten, bevor der Wettkampfbereich (Kurs, Strecke usw.) durch ein entsprechendes Signal freigegeben wurde.
(2) Verantwortung der Teilnehmenden für seine/ihre Person
a. Der/die TeilnehmerIn weiß, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung mit Risiken verbunden ist (siehe Ziffer 4!). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
b. Der/die TeilnehmerIn bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er/sie ausreichend körperlich und geistig fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können.
c. Er/sie bestätigt ferner, dass ihm/ihr durch keinen Arzt oder einer vergleichbaren Einrichtung von einer Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
d. Der/die TeilnehmerIn ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein/ihr Beurteilungsvermögen und die sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der/die TeilnehmerIn ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten und anderen sinnesbeeinträchtigenden Mitteln ergeben.
e. Bei Bedarf kann der/die TeilnehmerIn beim Veranstalter zusätzliche Erkundigungen zu den Anforderungen an ihn/ihr einholen.
f. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, die durch andere TeilnehmerInnen oder außen stehende Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
(3) Verantwortung des Teilnehmers für sein Equipment
a. Der/die TeilnehmerIn ist für seine/ihre persönlichen Gegenstände und (Wettkampf-) Ausrüstung allein verantwortlich und auch dafür, dass diese den Anforderungen der Veranstaltung genügen.
b. Der/die TeilnehmerIn ist für die Bewachung und Obhut von den eigenen Gegenständen und der Ausrüstung selbst verantwortlich.
c. Der/die TeilnehmerIn wird darauf hingewiesen, dass sich Mindestanforderungen an die Ausrüstung aus dem jeweiligen Reglement der Veranstaltung ergeben können, das bei der Anmeldung mit bekannt gegeben wird. Der/die TeilnehmerIn muss aber im Einzelfall für sich selbst prüfen, ob diese Mindestanforderungen für ihn/sie ausreichend sind.
d. Bei Bedarf kann der/die TeilnehmerIn beim Veranstalter Erkundigungen zu den Anforderungen an seine/ihre Ausrüstung einholen.
(4) Risiken der Veranstaltung
a. Es ist dem/der TeilnehmerIn bewusst und er/sie bestätigt, dass auf der Wettkampfstrecke Unfälle nie ganz ausgeschlossen werden können und immer ein Restrisiko besteht, das mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden ist.
b. Es ist die Pflicht der Teilnehmenden, sich mit den Bedingungen und der Wettkampfstrecke vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der/die TeilnehmerIn die Strecke so, wie sie ist. Der/die TeilnehmerIn hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, soweit er/sie über gefährliche Abschnitte der vorgenannten Strecken Kenntnis erlangt.
(5) Ausschluss
a. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nur bei entsprechenden gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen auch verpflichtet, einen/eine TeilnehmerIn von der Teilnahme auszuschließen, wenn der/die TeilnehmerIn nach Meinung des Veranstalters nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße und vorausschauend im Normalfall möglichst risikominimierte Teilnahme erfüllt.
b. Dies gilt auch, wenn der/die TeilnehmerIn gegen die Teilnahmebedingungen oder Sicherheitsanweisungen verstößt und eine Abmahnung nicht ausreichend erfolgversprechend ist, den Verstoß nicht zu wiederholen.
c. Aus einem Ausschluss kann der/die TeilnehmerIn keine Ansprüche herleiten, soweit der Ausschluss nicht willkürlich erfolgt ist.
d. Mit der Berechtigung des Veranstalters zum Ausschluss wird der/die TeilnehmerIn nicht von seiner/ihrer Verantwortung entbunden, und es geht damit auch keine über das gesetzliche oder vertragliche Maß hinausgehende Überwachungs- und Kontrollpflicht des Veranstalters einher.
(6) Medizinische Behandlung/ Versicherung
a. Sollte eine medizinische Behandlung des/der TeilnehmerIn während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem/der TeilnehmerIn nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet.
b. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache aller Teilnehmenden eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Insbesondere wird dem/der TeilnehmerIn der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung empfohlen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür wird ausgeschlossen.
(7) Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit einer/eines Teilnehmerin/Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(8) Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers/ Datenschutz
a. Der/die TeilnehmerIn überträgt mit der Anmeldung das Recht an den Veranstalter (Munich Backyard GbR) und erteilt dem Veranstalter sowie den Partnern und Sponsoren der Veranstaltung die Erlaubnis, den Vornamen und Nachnamen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung hergestellten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews ohne Anspruch auf Vergütung und unwiderruflich als Foto, Video, Aufnahmen, Film örtlich und zeitlich uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten und auch in der Berichterstattung sowie auch werblich zu nutzen.
b. Die personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnnen werden darüber hinaus im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch erhoben, verarbeitet und nur für diese Veranstaltung genutzt. Eine künftige und über diese Klausel hinausgehende Verwendung der Daten wird nur nach Einwilligung erfolgen.
c. Klargestellt wird, dass die Bild- und Tonrechte der Veranstaltung ausschließlich beim Veranstalter liegen.
d. Der/die TeilnehmerIn bestätigt, dass er/sie jetzt oder spätestens zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet hat, dass er/sie die rechtliche Befugnis/Einwilligung zur Erfüllung der Vereinbarung hat, dass er/sie der Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und diesen Haftungsausschluss freiwillig akzeptiert, was durch seine/ihre Anmeldung verbindlich bestätigt wird.
Die vorstehenden Klauseln sind Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung; dies gilt auch für ein für die jeweilige Veranstaltung vorhandenes Reglement, das den TeilnehmerInnen bei der Anmeldung bekannt gegeben wird. Der/die TeilnehmerIn erkennt die vorstehenden Bedingungen für die Teilnahme als verbindlich mit der Anmeldung an.