Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Munich Backyard 2026 („Veranstaltung“) und regeln das Rechtsverhältnis zwischen den TeilnehmerInnen und der Munich Backyard UG (haftungsbeschränkt) („Veranstalter“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Fassung.
(2) Sämtliche Erklärungen der TeilnehmerInnen gegenüber dem Veranstalter sind an die Munich Backyard UG (haftungsbeschränkt) unter der im Impressum genannten Adresse zu richten.
(3) Die Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen des Munich Backyards 2026.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben und ordnungsgemäß für die Veranstaltung angemeldet sind. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, sicherzustellen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an einem Lauf-Event teilzunehmen.
Der Veranstalter kann eine Teilnahme insbesondere verweigern, wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, Sicherheitsbedenken bestehen, falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht wurden oder ein Ausschluss zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
Während einer laufenden Runde ist jede externe Begleitung oder Unterstützung untersagt. Pacer, begleitende Fahrräder oder andere Fahrzeuge sowie sonstige Begleitung durch Supporter sind auf der Wettkampfstrecke nicht zulässig.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Regeln des Fairplays, das Veranstaltungsreglement oder Sicherheitsanweisungen TeilnehmerInnen zu verwarnen, aus der Wertung zu nehmen oder zu disqualifizieren.
Insbesondere untersagt sind Doping, Drogen, unerlaubte leistungsbeeinflussende Mittel sowie externe Unterstützung auf der Wettkampfstrecke.
(3) Die persönliche Startnummer darf nicht geknickt, gefaltet, verändert oder in ihrem Aufdruck verdeckt bzw. unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist während der gesamten Veranstaltung an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
(4) Den Anweisungen der Race Direction, des entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungspersonals, des Sicherheitspersonals sowie des medizinischen Dienstes ist Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere bei:
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Sperrung oder Freigabe der Strecke,
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medizinischen Entscheidungen,
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Unwetter- und Gefahrensituationen,
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Evakuierungen,
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Anweisungen im Start-/Zielbereich und Basecamp.
(5) Die Race Direction und/oder Angehörige des medizinischen Dienstes können einem/einer TeilnehmerIn die Fortsetzung des Rennens untersagen, wenn nach ihrer Einschätzung eine sichere Fortsetzung nicht mehr gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere bei deutlichen Anzeichen von Erschöpfung, Verletzung, Kreislaufproblemen, Orientierungslosigkeit oder Verwirrtheit. Einer entsprechenden Aufforderung zum Abbruch des Rennens ist Folge zu leisten.
(6) Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss der betreffenden TeilnehmerInnen von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss der TeilnehmerInnen von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
(7) Der Veranstalter stellt eine markierte Wettkampfstrecke von 6,706 km sowie einen GPX-Track zur Verfügung.
Die Markierungen des Veranstalters sind maßgeblich.
Teile der Strecke sind bei Dunkelheit nicht künstlich beleuchtet. Bei Dunkelheit ist eine geeignete Stirnlampe verpflichtend.
Verpflegung oder Unterstützung auf der Laufstrecke selbst werden nicht angeboten. Versorgung und Unterstützung erfolgen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen im Start-/Zielbereich bzw. Basecamp. Persönliche Gegenstände oder Verpflegung dürfen nicht auf oder unmittelbar an der Wettkampfstrecke deponiert werden.
(8) Jedem/jeder TeilnehmerIn steht im Basecamp maximal eine Fläche für einen Pavillon bzw. ein Zelt bis 3 × 3 Meter zur Verfügung.
Die Plätze werden durch den Veranstalter bzw. dessen Crew zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf freie Platzwahl, Doppelbelegung oder zusätzliche Flächen.
Persönliche Aufbauten und Gegenstände dürfen weder Laufwege noch Start-/Zielbereiche, Rettungswege oder sonstige freizuhaltende Bereiche blockieren. Pavillons und vergleichbare Aufbauten müssen standsicher aufgebaut und ausreichend ballastiert werden.Die Verwendung geeigneter Gewichte, Sandsäcke oder vergleichbarer Sicherungen ist verpflichtend. Der Veranstalter kann den Aufbau eines nicht ausreichend gesicherten Pavillons untersagen bzw. verlangen, dass ein Aufbau nachgesichert oder entfernt wird. Kraftstoffbetriebene Generatoren sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
(9) Das Basecamp und der Start-/Zielbereich bleiben während der Veranstaltung grundsätzlich autofrei. Autos, Camper, Wohnmobile, Wohnwagen und vergleichbare Fahrzeuge dürfen nicht als Basecamp genutzt werden. Camping und Übernachtungen in Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände bzw. den hierfür nicht freigegebenen Parkflächen sind nicht gestattet.
(10) TeilnehmerInnen dürfen grundsätzlich eine Support Crew bzw. Supporter zur Veranstaltung mitbringen. Eine feste Begrenzung der Anzahl besteht nicht, soweit der Veranstalter nicht aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen vor Ort Einschränkungen anordnet.
TeilnehmerInnen und der ordnungsgemäße Veranstaltungsablauf haben jederzeit Vorrang.
Supporter dürfen sich ausschließlich in den für sie freigegebenen Bereichen aufhalten, insbesondere:
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Basecamp,
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Cheering Zone,
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Food-/Aufenthaltsbereich.
Die Laufstrecke darf durch Supporter nicht betreten oder blockiert werden.
Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, die eigene Support Crew über die geltenden Veranstaltungs- und Sicherheitsregeln zu informieren und darauf hinzuwirken, dass diese eingehalten werden.
Supporter dürfen TeilnehmerInnen, Crew, Rettungsdienste oder den Veranstaltungsablauf nicht behindern.
Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße der zugeordneten Support Crew können nach vorheriger Aufforderung zur Abstellung des Verstoßes bzw. bei unmittelbarer Gefährdung auch unmittelbar zu Maßnahmen gegenüber dem/der TeilnehmerIn bis hin zur Disqualifikation führen.
(11) Jede/r Läufer hat folgende Pflichtausrüstung mitzuführen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Vorhandensein der vorgeschriebenen Ausrüstung stichprobenartig oder vollständig zu kontrollieren.
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Wetterfeste Lauf-/Regenjacke
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Warme Wechselkleidung
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Personalausweis
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Handy
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Rettungsdecke
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Erste-Hilfe-Kit
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Stirnlampe
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Signalweste
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Trinkbecher
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Mehrweg-Besteck und Teller
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Eigene individuelle Verpflegung (Gels, Riegel, ISO etc.)
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Campingstuhl/Liegeunterlage
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Decke
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Handtuch
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Schlafsack
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Optional kann Folgendes mitgebracht werden: Handschuhe, Mütze, Sonnenbrille, Cap, Startnummernband, Sonnenbrille, Laufweste, Wechselschuhe, Feucht-Tücher, Blasenpflaster, Persönliche Medikamente, Brustgurt, Smart-Watch, Powerbank, Kopfhörer.
(12) Nachdem diese Veranstaltung in teils unberührter Natur stattfindet, ist das Deponieren von Abfällen in der freien Natur verboten. Auch sonst wird ein umweltgerechtes Verhalten vorausgesetzt. Persönliche Gegenstände und Abfälle sind nach Ende der Veranstaltung vollständig wieder mitzunehmen bzw. in den vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen.
(13) Bei einem Unfall oder einer medizinischen Notlage sind TeilnehmerInnen verpflichtet, im Rahmen des ihnen zumutbaren Hilfe zu leisten und unverzüglich Crew oder medizinischen Dienst zu verständigen.
(14) Der Veranstalter kann bei unsicheren Wetter-, Strecken- oder sonstigen Gefahrenbedingungen den Veranstaltungsablauf ändern, einzelne Bereiche oder die Strecke sperren sowie das Rennen verzögern, unterbrechen oder abbrechen.
Bei schwerem Unwetter oder einer sonstigen Gefahrensituation kann eine Evakuierung des Veranstaltungsgeländes angeordnet werden.
In diesem Fall haben sich TeilnehmerInnen und ihre Begleitpersonen unverzüglich in die vom Veranstalter bezeichneten Schutz- oder Sammelbereiche zu begeben.
Den Anweisungen der Race Direction, Crew, Sicherheits- und Rettungskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.
§ 3 Anmeldung – TeilnehmerInnenbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung ist nur online auf der Website des Veranstalters (www.munichbackyard.de) unter Angabe einer gültigen Email-Adresse möglich und kommt mit Abschicken der Anmeldungsbestätigung zustande. Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die Online-Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des/der TeilnehmerIn zum Abschluss des Teilnahmevertrags dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmelde-/Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Mit der Anmeldung akzeptiert die/der TeilnehmerIn die AGBs für sich.
(2) Die Teilnahmegebühr ist gemäß den im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsbedingungen und Zahlungsmethoden zu entrichten.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar. Für die Buchung der Teilnahme an der terminlich festgelegten Veranstaltung besteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht.
(5) Bei nachträglichen Änderungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15€ erhoben.
(6) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(7) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens der TeilnehmerInnen kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen/Verlegungen.
§ 4 Datenerhebung und -verwertung
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der TeilnehmerInnen zur Anmeldung, Vertragsabwicklung, Durchführung der Veranstaltung, Zeitmessung sowie Erstellung von Starter- und Ergebnislisten gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(2) Für die Durchführung und Dokumentation der Veranstaltung können insbesondere Vorname, Nachname, Startnummer, Geschlecht bzw. Wertungskategorie sowie Ergebnisdaten in Starter- und Ergebnislisten veröffentlicht werden.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen im Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
(4) Die TeilnehmerInnen erhalten alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail. Mit der Anmeldung willigen die TeilnehmerInnen in eine Speicherung und Verwertung der Email-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anzuführen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Änderungen vorbehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichen Gründen, insbesondere aus Sicherheits-, Wetter-, behördlichen oder organisatorisch zwingenden Gründen, zumutbare Änderungen am Veranstaltungsablauf vorzunehmen.
